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27 Mai 2016
Die Südtiroler Sparkasse AG weist hinsichtlich der in einziger Einberufung am kommenden Dienstag 31. Mai um 17.30 Uhr stattfindenden außerordentlichen und ordentlichen Gesellschafterversammlung darauf hin, dass der Hauptaktionär Stiftung Südtiroler Sparkasse der Bank mitgeteilt hat, dass sie in der Gesellschafterversammlung vorschlagen wird, die Abstimmung der Tagesordnungspunkte nicht abzuhalten.
Der Präsident und der Verwaltungsrat der Stiftung Südtiroler Sparkasse halten es nämlich, aufgrund der kürzlich erfolgten Einsetzung der neuen Organe, für erforderlich, sich eine sachgerechte Kenntnis der zu behandelnden Thematiken anzueignen. Darum wird die Gesellschafterversammlung am 31. Mai zwar abgehalten, der Mehrheitsaktionär wird jedoch vorschlagen, eine neue Gesellschafterversammlung einzuberufen, um über die Tagesordnungspunkte abzustimmen. Der Verwaltungsrat der Bank wird deshalb, voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglich festgelegten Datum, eine neue Gesellschafterversammlung einberufen.
Es wird nochmals unterstrichen, dass aufgrund der obigen Ausführungen, in der am 31. Mai stattfindenden Gesellschafterversammlung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte nicht abgestimmt wird.
Dies wird bekanntgegeben, um die Aktionäre, die beabsichtigen, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, darüber vorzeitig in Kenntnis zu setzen.
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