Beschwerde
Seit jeher ist unsere Bank bestrebt, mit den Kunden eine korrekte und transparente Beziehung zu unterhalten. In diesem Sinne stellen wir Ihnen diesen Sektor zur Abwicklung der Beschwerden zur Verfügung.
Wie man eine Beschwerde vorbringt
Sollte es nicht möglich gewesen sein, eventuelle Probleme durch unsere Geschäftsstellen oder Ihren persönlichen Berater zu lösen, können Sie eine Beschwerde an das
Beschwerdebüro der
SÜDTIROLER SPARKASSE AG
Sparkassenstraße 12
39100 Bozen
richten, wobei sie den Tatbestand darlegen und jede sonstige nützliche Information oder Unterlage liefern. Die Beschwerde kann folgenderweise eingereicht werden:
- auf normalem Postweg oder durch Übergabe bei der kontoführenden Geschäftsstelle oder dem Berater
- durch Sie eine E-Mail an Beschwerde_Reclami@sparkasse.it oder einer zeritifizierten E-Mail an die PEC-Adresse servizio.legale@pec.sparkasse.it
- mittels Ausfüllen dieses Formulars
Das Beschwerdebüro wird die erhaltene Meldung mit der gebührenden Aufmerksamkeit überprüfen und Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen antworten.
Möglichkeiten zur außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle
Konnte unser Beschwerdebüro Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort geben , können Sie die Angelegenheiten folgenden Einrichtungen zur Urteilsfindung unterbreiten:
- dem Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) bei der Banca d’Italia bei Streitfällen betreffend Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen
- die Schlichtstelle (ACF) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle, einer Vereinigung, der die Bank beigetreten ist, bei Streitfällen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte, Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen und sonstige Geschäftsfälle, mit Ausnahme der Bank- und Finanzdienstleistungen sowie der Konsumkredite.
- Aufsichtsbehörde über Versicherungen (Istituto di Vigilanza sulle Assicurazioni IVASS), um die Beschwerde erneut einzureichen, nachdem man eine nicht zufriedenstellende Antwort von Seiten des Vermittlers bzw. innerhalb von 45 Tagen keine Antwort von Seiten der Bank erhalten hat.
- der Kommission zur Aufsicht der Pensionsfonds (COVIP) für Eingaben betreffend den “Pensionsfonds für das Personal der Südtiroler Sparkasse AG” von Seiten der Eingeschriebenen.
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen im Banken- und Finanzbereich sind weitere Einrichtungen vorgesehen, wie zum Beispiel:
- das Schlichtungsverfahren hinsichtlich der Beilegung von Streitigkeiten betreffend Versicherungs-, Finanz- und Bankverträge, eingeführt mit gesetzesvertretender Verordnung Nr. 28/2010, in Kraft getreten mit 20. März 2011, bei einen Schlichtungsorgan eingetragen im Register beim Justizministerium, zwingend bevor eine richterliche Behörde angerufen wird.
- die Bankschlichtstelle bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle, eingetragen im Register beim Justizministerium, für alle Angelegenheiten betreffend die Tätigkeit der Vermittler. Der subjektive Anwendungsbereich umfasst sämtliche Kunden. Das Schlichtungsverfahren kann durch den Kunden oder den Vermittler eingeleitet werden, indem ein Antrag an die Banken- und Finanzschlichtungsstelle gerichtet wird. Der Beitritt der Gegenpartei zum Verfahren ist fakultativ.
Arbitro Bancario Finanziario (ABF)
Der Bank- und Finanzschiedsrichter ist ein unabhängiges und unparteiisches Gremium, das über die Streitfälle zwischen Banken und Kunden befindet, die bereits dem Beschwerdebüro der einzelnen Banken unterbreitet wurden, falls die Bank nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen geantwortet hat oder falls die Antwort als unzureichend angesehen wird, und die:
- Bank- und Finanzgeschäfte sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Kontokorrente, Darlehen, Privatkredite) bis zu 200.000€ betreffen, oder ohne Betragsbegrenzung, falls der Kunde Rechte, Pflichten oder Berechtigungen einfordert.
- nicht Wertpapierdienstleistungen und entsprechende Tätigkeiten betreffen (wie den An- und Verkauf von Aktien oder Obligationen bzw. Geschäfte mit Derivaten) die in den Zuständigkeitsbereich der Banken- und Finanzschlichtungsstelle (ACF) fallen.
- nicht bereits einem Richter, einem Schiedsrichter oder einem Schlichter zur Überprüfung unterbreitet wurden. Die Einreichung einer Beschwerde beim ABF ist allerdings möglich, falls ein Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis geführt hat.
- nicht Geschäftsfälle oder Verhaltensweisen im Zeitraum vor dem 1. Januar 2009 betreffen.
ACHTUNG: Die zeitliche Begrenzung des ABF ändert sich ab dem 1. Oktober 2022: Ab diesem Zeitpunkt können Streitigkeiten in Bezug auf Operationen oder Verhaltensweisen, die sechs Jahre vor dem Datum der Beschwerde zurückliegen, nicht mehr beim ABF eingereicht werden.
Die Entscheidungen sind nicht bindend wie jene des Richters, hält sich der Vermittler allerdings nicht daran, wird die Säumigkeit veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ABF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ABF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ABF nicht einverstanden, können sie sich auf jeden Fall an den Richter wenden ohne eine weiteres Schlichtungsverfahren anstreben zu müssen.
Wie wendet man sich an den Bank- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario) ABF
Man kann sich an den Bank- und Finanzschiedsrichter ABF wenden, indem man den Vordruck ausfüllt, der auf dem Web-Portal des ABF verfügbar ist, und einen Spesenbeitrag von 20,00€ entrichtet. Dieser wird bei Annahme der Beschwerde vom Vermittler rückerstattet. Die Einreichung einer Beschwerde in Papierform ist nur erlaubt, wenn sie sich auf folgende Subjekte bezieht:
- zwei oder mehr Vermittler gleichzeitig;
- einen ausländischen Vermittler, der in Italien freiberuflich tätig ist;
- ein Confidi-Konsortium gemäß Art. 112, Abs. 1 des Einheitstext für Bankwesen.
Falls obengenannte Voraussetzungen nicht vorliegen, wird die Beschwerde in Papierform vom ABF nicht behandelt.
Das ABF ist in 7 Kollegien unterteilt (Mailand, Turin, Bologna, Rom, Neapel, Bari und Palermo), die für die verschiedenen geographischen Zonen zuständig sind, die entsprechenden Adressen befinden sich im Leitfaden (guida) des AB.
Arbitro Bancario Finanziario (ACF)
Die Südtiroler Sparkasse tritt dem Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten (Arbitro per le Controversie Finanziarie – ACF) bei
Der Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten (ACF- Arbitro per le controversie finanziarie) ist ein unabhängiges und unparteiisches Organ, das mit Consob-Beschluss Nr. 19602 vom 4. Mai 2016 eingesetzt wurde. Er beschließt über Streitfälle, die zwischen den Retail-Anlegern (also jenen, die, im Gegensatz zu „professionellen“ Anlegern“ keine besonderen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse aufweisen) und den Vermittlern entstanden sind und bereits den Beschwerdebüros der jeweiligen Banken vorgelegt wurden, falls diese Streitfälle
- die Nicht-Erfüllung der Sorgfalts-, Korrektheits-, Informations- und Transparenzpflicht, zum Gegenstand haben, die den Vermittlern beim Erbringen der Wertpapierdienstleistungen oder des Dienstes der gemeinsamen Vermögensanlage obliegt
- Wertpapierdienstleistungen und Investitionstätigkeiten betreffen
- Schadensersatzforderungen über einen Betrag bis zu 500.000 € betreffen, die nur von Anlegern eingereicht wurden
Die Entscheidungen sind nicht bindend, wie jene des Richters, hält sich der Vermittler aber nicht daran, wird dies veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ACF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ACF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ACF nicht zufrieden, kann er/sie sich jedenfalls an den Richter wenden, ohne ein weiteres Mediationsverfahren anstrengen zu müssen. Der ACF ersetzt 1) den Bankjury-Ombudsman und 2) die Schlichtungs- und Schiedsgerichtkammer bei der Consob.
Wie ruft man den Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten (ACF) an?
Der Antrag kann direkt oder über einen Prokurator (in der Regel Rechtsanwalt) oder über eine Verbrauchervereinigung eingereicht werden. Man ist also nicht verpflichtet, sich an eine Drittperson zu wenden. Die Anrufung des ACF ist kostenlos. Die Einreichung des Antrags erfolgt online, über die Website des ACF (www.acf.consob.it).
Link
Beschwerden im Rahmen der Versicherungsvermittlung
Cassa di Risparmio di Bolzano è soggetta alla vigilanza dell’IVASS ed è iscritta nella Sezione D del Registro Unico degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi al numero D000132022. L’IVASS è l’Autorità competente alla vigilanza sull’attività svolta dagli intermediari iscritti nel Registro Unico degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi. Gli estremi identificativi e di iscrizione dell’intermediario possono essere verificati consultando tale Registro sul sito internet dell’IVASS (www.ivass.it e https://servizi.ivass.it/RuirPubblica).
Falls ein Kunde bei der Bank eine Beschwerde im Rahmen der Versicherungsvermittlung betreffend die von den Angestellten und Mitarbeitern durchgeführte Tätigkeit eingereicht hat und mit dem Ergebnis unzufrieden ist, bzw. 45 Tage nach der Einreichung noch keine Rückmeldung von der Bank erhalten hat, kann er sich an das lVASS -Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni wenden. Die Informationen betreffend die Einreichung einer Beschwerde beim IVASS und die entsprechenden Formulare sind auf der institutionellen Website www.ivass.it verfügbar. Die Beschwerden betreffend den Versicherungsvertrag oder die Verwaltung der Schadensfälle sind hingegen direkt an die Versicherungsgesellschaft zu richten. Die Kontaktdaten derselben sind in der Informationsbroschüre vermerkt, die dem Kunden bei der Unterzeichnung ausgehändigt wurde.
COVIP – Nur für Angestellten und Pensionisten der Südtiroler Sparkasse AG und Sparim AG
Bei der Sparkasse besteht ein Pensionsfonds “PENSIONSFONDS FÜR DAS PERSONAL DER SÜDTIROLER SPARKASSE AG UND SPARIM AG ”, der bankintern eingerichtet wurde und im Verzeichnis COVIP unter der Nr. 9141 eingetragen ist. Zutritt zu diesem Fonds haben die Pensionisten und Angestellten der Südtiroler Sparkasse AG und Sparim AG. Gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen hat die Bank die Bearbeitung von schriftlichen Beschwerden hinsichtlich angeblicher Unregelmäßigkeiten, Probleme oder Ungereimtheiten in Bezug auf die Funktion dieses Fonds vorgesehen, wobei die für die Verwaltung der Beschwerden festgelegten Vorgangsweisen eingehalten werden. Eine im Fonds eingeschriebene Person kann direkt oder über eine formell beauftragte Drittperson Beschwerde beim Beschwerdebüro der Bank einreichen. Die Beschwerde muss Folgendes beinhalten:
- die Identifikationsdaten des Beschwerdeführenden und der eventuellen Drittperson, welche die Beschwerde einreicht. In diesem Fall ist auch eine Kopie der erteilten Vollmacht beizulegen.
- die Beschreibung der Beanstandung, die Gegenstand der Beschwerde ist,
Es handelt sich um wesentliche Elemente, damit die Beschwerde bearbeitet und innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt beantwortet werden kann. Sollte der Beschwerdeführende innerhalb der von den Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Fristen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, kann er die Angelegenheit dem Urteil der COVIP durch Übermittlung einer entsprechenden Eingabe unterbreiten. Bei besonders schwerwiegenden und dringenden Fällen kann die Eingabe an COVIP direkt übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit das Dokument „Guida trasmissione degli esposti alla COVIP „ herunterzuladen.