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13 März 2020

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COVID-19: Tilgungsaussetzung Kredite





Die entsprechenden Vordrucke stehen zur Verfügung

Die Vordrucke sind auszufüllen und an den Berater oder an die Bezugsfiliale zu senden.

Hier die Kontaktdaten der Filialen.

Für Rückfragen rufen Sie bitte unser Contact Center an: 800 378 378

Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitstisches von Südtiroler Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen haben die lokalen Banken mögliche Maßnahmen erörtert, um Familien und Unternehmen zu unterstützen, die von den Folgen der vom Gesundheitsnotstand ausgelösten Wirtschaftskrise betroffen sind.

Dabei wurde ein erster gemeinsamer Vorschlag zwischen den lokalen Banken erarbeitet: Familien und Unternehmen können – ohne besondere Formalitäten – ansuchen, um eine Stundung bis zu zwölf Monaten für Kredite mit mittel-/langfristiger Laufzeit zu erhalten, sowie – alternativ oder zusätzlich – die Laufzeit derselben bis zu 24 Monate zu verlängern, um auf diese Weise auch von einer verminderten Rate profitieren zu können.

Die oben genannten Maßnahmen beinhalten weder Zusatzkosten noch Zinsänderungen für die Kunden.

Diese Anfragen werden im vereinfachten Verfahren bearbeitet. Einzige Bedingung ist, zum Zeitpunkt der Anfrage einen ordnungsgemäß bedienten Kredit („in bonis“) zu haben. Diese Begünstigung ist hingegen nicht bei Finanzierungen vorgesehen, deren Laufzeit in den letzten 24 Monaten bereits verlängert worden ist oder für die bereits eine gänzliche oder teilweise Stundung der Raten eingeräumt wurde. Bei Finanzierungen, bei denen es persönliche Bürgschaften von Seiten Dritter oder von Garantiekonsortien bzw. Garantiefonds gibt, ist es erforderlich, dass die Zustimmung der Bürgen vorliegt.

Die Banken werden aber auch die Anfragen um Aussetzung von Seiten jener Kunden prüfen, denen in der Vergangenheit bereits Stundungen eingeräumt wurden und/oder bei denen es ausstehende Raten gibt, die bereits fällig waren.

Was hingegen Kredite betrifft, die im Rahmen des Rotationsfonds ex LG 9/1991 gewährt wurden, wird derzeit ein gemeinsames Vorgehen in Abstimmung mit der Landesverwaltung geprüft.

Wie erwähnt, gilt die Maßnahme sowohl für Private und Familien, die Inhaber von Darlehen sind, als auch für Unternehmen und Freiberufler, denen mittel-/langfristige Kredite eingeräumt wurden.

Die Banken haben außerdem vereinbart, dass auch Anfragen zur Neufestlegung der Fälligkeiten von Kreditvorschüssen an Unternehmen angenommen werden, die Verspätungen bei den Inkassi erfahren. Auch dafür ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Die festgelegten Maßnahmen sind eine erste Initiative der lokalen Banken und können mit Maßnahmen von Seiten der Regierung oder mit Initiativen des Landes Südtirol, mit dem die Banken in enger Abstimmung stehen, ergänzt werden. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft – d.h. neben der Liquidität auch die Mitarbeiter der Unternehmen – bestmöglich zu unterstützen.

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