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31 März 2023
Am 29. März 2023 hat hat der Minister für „Unternehmen und Made in Italy“ auf Vorschlag der Versicherungsaufsichtsbehörde (IVASS), die außerordentliche Verwaltung und die Auflösung der Organe von Eurovita Holding AG und Eurovita AG angeordnet. Ivass hat daher Alessandro Santoliquido zum Beauftragten Kommissar für die außerordentliche Verwaltung der beiden Gesellschaften und Antonio Blandini zum Präsidenten sowie Sandor Panizza und Monica Biccari zu Mitgliedern des jeweiligen Überwachungsausschusses ernannt. Um „einen geordneten Tätigkeitsverlauf zu gewährleisten und eine Marktlösung zu ermöglichen“, hat IVASS mit Verordnung des 30. März 2023 „die Aussetzung der vorzeitigen Rückzahlung von Versicherungs- und Kapitalisierungsverträgen mit Eurovita AG“ um drei Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert und gleichzeitig festgelegt, dass „die Maßnahme nicht für Rückzahlungen und Vorschüsse im Rahmen der Zusatzrentensysteme gilt, die unter das Gesetzesdekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 fallen„.
„Wir sind zuversichtlich, dass der Markt in den nächsten Wochen über die künftige Struktur informiert werden kann„, so Präsident Gerhard Brandstätter und Generaldirektor sowie Beauftragter Verwalter Nicola Calabrò; „in diesen Tagen wird nämlich mit den wichtigsten nationalen Unternehmen des Versicherungs- und Bankenmarktes, darunter auch der Sparkasse, an der Umsetzung einer Systemlösung zur Bereinigung des Problems der Solvabilitätsquote gearbeitet“.
Es wird daran erinnert, dass die außerordentliche Verwaltung kein Konkursverfahren ist und auf die Sanierung des Unternehmens abzielt; sie bedeutet daher weder die Einstellung der Versicherungstätigkeit noch hat sie Auswirkungen auf die Versicherungsverträge. Während dieses Zeitraums wird die Gesellschaft ihren normalen Betrieb fortführen, mit Ausnahme des vorzeitigen Rückkaufs, dessen Antragsmöglichkeit für die Kunden bis zum 30. Juni ausgesetzt bleibt (IVASS-Beschluss Nr. 75800 vom 30. März 2023). Es wurde außerdem bestätigt, dass die Maßnahme nicht für Rückkäufe und Vorschüsse im Rahmen der Zusatzrentensysteme gilt, die durch das Gesetzesdekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 geregelt sind.
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