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22 November 2021

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Gesellschafter-
versammlung genehmigt die Ausschüttung einer außerordentlichen Dividende von 10 Mio.€ und einen Vergleich für die Haftungsklage





Im Rahmen der heutigen Gesellschafterversammlung ist beschlossen worden, eine Dividende aus den verfügbaren Gewinnrücklagen in Höhe von 16,6 Eurocent pro Aktie, über einen Gesamtbetrag von rund 10 Millionen (Mio.) Euro, auszuschütten. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Akontozahlung auf die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 handelt. Anrecht auf die Dividende haben all jene, die zum 23. November 2021 Inhaber von Aktien der Bank sind. Die Dividende wird am 26. November 2021 gutgeschrieben.

Diese Ausschüttung folgt jener von April 2021, als bereits eine Dividende in der damals maximal möglichen Höhe von 8,4 Mio. Euro vergütet wurde. Die Gesamtdividende, welche die Sparkasse für das heurige Jahr ausschütten wird, beläuft sich somit auf 18,4 Mio. Euro. Dies stellt den höchsten Betrag seit 2008 dar. Nach Auszahlung dieser zusätzlichen Dividende wird der Dividend Yield 2021, d.h. das Verhältnis zwischen ausgeschütteter Dividende und dem Wert der Aktie, 3,5% betragen.

Weiters hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, dem Vergleich der Haftungsklage gegenüber den vorhergehenden Verwaltern, Aufsichtsräten und dem Generaldirektor, behängend vor dem Landesgericht Bozen, zuzustimmen, wobei dem Verwaltungsrat das Mandat erteilt wird, den Vergleich abzuschließen und dem Angebot, das bereits von den Beklagten und deren jeweiligen Versicherungsgesellschaften eingereicht wurde, zuzustimmen. Die Vergleichsvereinbarung sieht eine Zahlung zu Gunsten der Sparkasse eines  allumfassenden Betrages von 3 Mio. Euro zur Beilegung jeglichen Entschädigungsanspruchs vor.

Schließlich hat die Gesellschafterversammlung dem Vorschlag zugestimmt, bei der Aufsichtsbehörde Banca d’Italia den Antrag auf Erhöhung des Plafonds für den Ankauf von eigenen Aktien von derzeit 10 auf 13 Millionen Euro, unter Beibehaltung des Plafonds bezüglich des Ankaufs von nachrangigen Anleihen in Höhe von 500.000 Euro, einzureichen. Dem Verwaltungsrat wird das Mandat erteilt, einen entsprechenden Antrag zum gegebenen Zeitpunkt zu stellen.

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