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10 März 2022
Die heute im Fernverfahren abgehaltene außerordentliche Gesellschafterversammlung der Sparkasse hat die Satzungsänderungen zur Stärkung des Frauenanteils und der Vertretung der Minderheitsaktionäre in den Gesellschaftsorganen, nämlich im Verwaltungs- und Aufsichtsrat, genehmigt.
Im Rahmen der Neudefinition der obersten Führungsstruktur der Bank sehen die genehmigten Satzungsänderungen nun eine verbindliche geschlechtsspezifische Quote von einem Drittel in den strategischen Organen, nämlich Verwaltungs- und Aufsichtsrat, vor.
Außerdem wird der Schutz der Minderheitsaktionäre ausgeweitet. Obwohl die Sparkasse keine börsennotierte Gesellschaft ist, wurde zu deren Absicherung dieser Grundsatz in die Satzung aufgenommen. Damit haben die Minderheitsaktionäre, die mindestens 2,5% des Gesellschaftskapitals vertreten, das Recht, eine eigene Liste vorzuschlagen, aus der ein Mitglied im Verwaltungsrat, ein Mitglied im Aufsichtsrat und ein/e Ersatzaufsichtsrat/-rätin der meistgewählten Liste in den Gremien aufgenommen wird.
Weitere Satzungsänderungen betreffen die Berücksichtigung der neuen Anforderungen für die Übernahme von Positionen in den Gesellschaftsorganen, wie von den jüngsten Gesetzesmaßnahmen vorgesehen.
„Die Sparkasse will die Beteiligung von Frauen in den strategischen Verwaltungs- und Aufsichtsorganen der Bank fördern. Gleichzeitig wollen wir den Beitrag, den Minderheitsaktionäre über ihre Vertretung in den Gesellschaftsorganen geben können, stärken und sicherstellen, dass die Zusammensetzung der Organe angemessen diversifiziert ist,“ erklärt Präsident Gerhard Brandstätter.
„Das Thema der Geschlechterparität steht schon seit einiger Zeit im Fokus der Bank, die bereits eine Reihe von konkreten Initiativen zur Stärkung dieses Prinzips umgesetzt hat. Wir sind überzeugt, dass dies eine wichtige Komponente für das zukünftige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens sein kann“, erklärt der Beauftragte Verwalter und Generaldirektor Nicola Calabrò.
Die neuen Gesellschaftsorgane werden, gemäß der neuen Satzung, für den Dreijahreszeitraum 2022-2025, anlässlich der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 22. April 2022 gewählt, gleichzeitig mit der Vorstellung und Genehmigung der Bilanz des Geschäftsjahres 2021, das mit einem Rekordgewinn abgeschlossen wurde: Der Reingewinn steigt auf 72,6 Millionen (Mio.) Euro auf Gruppenebene und auf 71,3 Mio. Euro auf Bankebene. Beide Ergebnisse stellen den höchsten Wert in der Geschichte der Bank dar. Die Gesellschafterversammlung wird gemäß den geltenden Vorschriften ausschließlich mittels Beauftragung eines Bevollmächtigten im Fernverfahren abgehalten, um die Gesundheit der Gesellschafter und Mitarbeiter vor der Ansteckung von Covid-19 zu schützen.
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