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16 Februar 2021
Die Führungsspitzen der Südtiroler Banken, Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen, haben sich zu einer Aussprache mit der Führungsspitze der Handelskammer Bozen getroffen. Thema des Treffens war unter anderem eine Standortbestimmung der Südtiroler Wirtschaft in Corona Zeiten sowie die im März auslaufenden Maßnahmen zur Kreditstundung.
„Wir sind an der Seite der Unternehmen in dieser schwierigen Lage seit Beginn der Krise, und wir werden sie auch in den nächsten Monaten bestmöglich unterstützen, bis diese Phase überwunden sein wird“, erklärten einhellig Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen bei einer Aussprache mit der Handelskammer, die in einer äußerst konstruktiven Atmosphäre stattfand.
Zur Sprache kam auch das Thema der Stundung von Krediten. Im letzten Jahr, nach Beginn des Covid-19-Gesundheitsnotstandes, konnten die Banken ihren Kunden eine zeitweilige Aussetzung der Ratenzahlungen für Darlehen (Tilgungsaussetzung) von bis zu maximal zwölf Monaten gewähren. Ermöglicht wurde dies dank der Vorzugsbehandlung, welche die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA für Kreditstundungen festgelegt hatte, um die Wirtschaft zu unterstützen und um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Die Zahlungsmoratorien waren ein wirksames Instrument, Liquiditätsengpässe von Schuldnern der Institute infolge der Corona-Pandemie und die große Zahl der daraus folgenden Stundungsbegehren schnell und unbürokratisch zu erledigen.
Zudem haben die Südtiroler Banken mit dem Land Südtirol eine Konvention abgeschlossen, um Finanzierungen mit Staatsgarantie (COVID-Finanzierungen) zu besonders vorteilhaften Konditionen zu gewähren; auf diese Weise konnte der Kreditzugang in den vergangenen Monaten erleichtert werden.
Die Südtiroler Banken haben im Laufe des Jahres 2020 insgesamt rund 630 Millionen Euro an COVID-Finanzierungen zur Verfügung gestellt. Diese Summe bestätigt die Bedeutung der in diesem schwierigen Zeitabschnitt gewährten finanziellen Unterstützung.
Die Italienische Bankenvereinigung ABI (Associazione Bancaria Italiana) hat gemeinsam mit anderen Bankenverbänden auf europäischer Ebene die Forderung eingebracht, eine Verlängerung der Kreditstundungen zu ermöglichen, die nicht automatisch zu einer Einstufung als Schuldnersäumigkeit führt. Allerdings hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA kürzlich festgelegt, dass eine solche Ausweitung nicht möglich ist. Dies bedeutet für die Banken, dass im Falle einer Verlängerung Rückstellungen für Kreditrisiken gebildet werden müssen.
Dies bedeutet auch, dass die Kunden, die eine eventuelle Verlängerung der Kreditstundung beziehen würden, von der Bank anders als bisher klassifiziert werden müssten.
Ab 1. Januar 2021 findet weiters die neue europäische Regelung zur sogenannten „Definition des Zahlungsausfalls“ Anwendung. Diese sieht bei der Einstufung der Kreditpositionen, die verfallene Ratenzahlungen oder Kontoüberziehungen aufweisen, restriktivere Kriterien als bisher vor.
Diese europäischen Bestimmungen gelten auch für die hiesigen Banken, wie deren Vertreter unterstrichen, weshalb nach dem 31. März 2021 eine allgemeine und massive Stundung von Krediten, für die bereits eine Tilgungsaussetzung galt, nicht mehr möglich sein wird.
Die Südtiroler Banken werden jedenfalls weiterhin ihr Möglichstes tun, um den Bedürfnissen ihrer Kunden entgegenzukommen, und einzelne Anfragen Fall für Fall prüfen, im Bewusstsein, in dieser komplexen Situation ihren Beitrag leisten zu wollen.
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