Geldmarktpapiere

Das Gesetz zur Umwandlung des Dekrets zur Wiederbelebung (Decreto Rilancio) Nr. 77/2020 eröffnet den Banken in Italien die Möglichkeit, Geldmarktpapiere (Commercial Papers) als Instrumente zur Beschaffung kurzfristiger Liquidität auszugeben.

Hauptmerkmale der Geldmarktpapiere:

  • als Serie ausgegebene Wertpapiere nach italienischem Recht
  • Fälligkeit zwischen 1 Monat und 36 Monaten ab dem Ausgabedatum
  • können auch in entmaterialisierter Form ausgegeben werden
  • werden für alle rechtlichen Zwecke wie gewöhnliche Wechsel behandelt
  • bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen (Sponsor, Retention, institutionelle Anleger, Zertifizierung der letzten Bilanz) können bei von Banken begebenen Geldmarktpapieren entfallen.

Die Zertifizierung „STEP-Label“, das die Einhaltung der Kriterien und Anforderungen der STEP-Market-Convention bescheinigt, wurde für Geldmarktpapier (Commercial Papers) mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr verliehen.

 

Rechtliche Dokumentation

 

Zu einem Commercial-Papers-Programm gehören die folgenden Dokumente:

  • Information Memorandum: Informationsdokument, das neben Informationen über den Emittenten, einschließlich detaillierter Angaben und dem emittierten Wertpapier, auch das Reglement des Commercial-Papers-Programm enthält.
  • Dealer Agreement: Vertrag, der die Beziehungen zwischen Bank, Arranger und etwaigen Dealern regelt.
  • Agency Agreement: Vertrag, der die Beziehungen zwischen der Bank und dem Agenten für die Ausgabe von Wertpapieren und die damit verbundenen Zahlungsdienste regelt.
  • Vertragsbedingungen (Contractual Terms): ein Dokument, das anlässlich der jeweiligen Emission erstellt wird und die finanziellen Merkmale der Wertpapiere enthält.
  • Zeichnungsvertrag (Subscription Agreement): ein Dokument, das anlässlich der jeweiligen Emission erstellt wird und eine Bestätigung der Zeichnung der Wertpapiere durch die betreffenden Anleger enthält.