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MiFID


MIFID-Richtlinie

Vom 31. Januar 2007 bis zum 2 Januar 2018 wurden die Finanzmärkte der Europäischen Union durch die Richtlinie MiFID oder Markets in financial instruments directive (2004/39/EC) geregelt.

Seit dem 3. Januar 2018 ist auf gesamter EU-Ebene die neue Richtlinie  MiFID II (2014/65/EU) in Kraft getreten, die, gemeinsam mit der MiFIR oder  Markets in financial instruments regulation (EU-Verordnung Nr. 600/2014), das vorhergehende europäische Regelwerk ersetzt hat.

Den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten obliegt nun die Umsetzung der neuen EU-Regeln, wobei die nationale Regelung entsprechend anzupassen ist.

Die MiFID II untermauert die Inhalte von MiFID I mit dem Zweck, für die Wertpapierfirmen auf EU-Ebene eine harmonisierte Gesetzgebung zu schaffen, die auf Transparenz und Schutz der Anleger ausgerichtet ist. Die wichtigsten Ziele der MiFID II sind:

  • vermehrte Transparenz und höherer Schutz für die Anleger
  • neue Informationspflichten gegenüber den Kunden
  • Pflichten der Profilerstellung sowohl was die Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen als auch die Kunden anlangt
  • neue operative Auflagen