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17 Dezember 2020

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Neue europäische Regeln betreffend den Ausfall (EBA)





Ab dem 1. Januar 2021 wird die Südtiroler Sparkasse AG – so wie alle übrigen europäischen Banken – die neuen europäischen Regeln betreffend die Klassifizierung eines Kunden anwenden, der in Bezug auf eine von der Bank gewährte Verbindlichkeit säumig ist (sog. “Kreditausfall”). Diese Regeln wurden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) eingeführt und auf nationaler Ebene von der Aufsichtsbehörde Banca d’Italia übernommen.

Die neuen Bestimmungen bzw. die sogenannte „neue Ausfalldefinition” setzen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben restriktivere und strengere Kriterien fest. Zweck ist es, die Regeln der Kreditklassifizierung der Finanzvermittler auf EU-Ebene zu vereinheitlichen.

Für den Kunden ist es von grundlegender Bedeutung, die neuen Regeln zu kennen; so kann er vermeiden, dass er wegen Kontokorrentüberziehungen oder Zahlungsrückständen auch geringeren Umfangs, die derzeit und bis zum 31.12.2020 zu keinen großen Folgen hinsichtlich der Klassifizierung führen, als säumig eingestuft wird.

WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN, DIE ZU EINER SÄUMIGKEIT FÜHREN

Derzeitige Regeln
Die Klassifizierung als Ausfall erfolgt, falls der Relevanzgrenzwert für mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überschritten wird. Der Relevanzgrenzwert beläuft sich auf 5% des höheren der folgenden zwei Werte: – Durchschnitt der verfallenen oder überzogenen Quoten auf den gesamten Außenstand, die auf täglicher Basis im vorhergehenden Vierteiljahr ermittelt wurden

– verfallene oder überzogene Quote auf den gesamten Außenstand bezogen auf das Datum der Meldung

Neue Regeln
Die Klassifizierung als Ausfall erfolgt automatisch falls beide Komponenten des Relevanzgrenzwertes für mehr als 90 darauffolgende Tage überzogen werden, wobei der Betrag dieses Wertes folgenden Voraussetzungen entsprechen muss:

für Privatpersonen und kleine-mittlere Betriebe:

Höher als 100€ und höher als 1% der gesamten Außenstände gegenüber der Bank

für die Unternehmen:

Höher als 500€ und höher als 1% der gesamten Außenstände gegenüber der Bank

ÄNDERUNGEN HINSSICHTLICH DER BEENDIGUNG DER SÄUMIGKEIT

Derzeitige Regeln
Der Ausfall wird beendet ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Außenstand/bzw. die rückständigen Zahlungen abdeckt.

Neue Regeln
Der Ausfall verbleibt noch für mindestens 90 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Außenstand/bzw. die rückständigen Zahlungen abgedeckt hat.

KOMPENSATIONEN ZWISCHEN DEN VERSCHIEDENEN KREDITLINIEN DER BANK

Derzeitige Regen
Möglich

Neue Regeln
Nicht mehr möglich, selbst bei vorhandener Liquidität bei anderen Kreditlinien, die der Kunde nicht ausgenutzt hat

AUSDEHNUNG DES AUFFALLS AUF UNTEREINANDER VERBUNDENE KUNDEN

Derzeitige Regeln
Ermessen der Bank

Neue Regeln
Bei Gemeinschaftskonten hat die Klassifizierung als Ausfall auch negative Folgen für die Mitinhaber (Ausdehnung des Ausfalls)

DIE KLASSIFIZIERUNG ALS AUSFALL HAT NEGATIVE AUSWIRKUNGEN AUF DEN SÄUMIGEN SCHULDNER

Ab dem 1. Januar 2021 wird der säumige Kunde gemäß den neuen, oben beschriebenen Regeln als Ausfall klassifiziert. Diese Einstufung könnte für ihn und/oder die eventuellen Mitinhaber einen erschwerten Zugang zu einem Kredit bedeuten.

Dies vorausgeschickt ist es wichtig, bei Abschluss eines Finanzierungsvertrages auf einige Verhaltensweisen hinzuweisen, die während der Laufzeit der Finanzierung einzuhalten sind.

  • Die Fälligkeiten der Ratenzahlungen pünktlich einhalten und einige Tage vor der Fälligkeit die Verfügbarkeit auf dem Konto prüfen
  • die eigenen monatlichen Einnahmen und Auslagen im Auge behalten, indem die Salden der Kontokorrente und der Kreditkarten überprüft werden, um auch nur geringfügige Überziehungen zu vermeiden
  • treten Schwierigkeiten bei den Rückzahlungen auf, sich rechtzeitig an die Filiale oder an den eigenen Berater wenden, um mögliche Lösungen in Betracht zu ziehen
  • auch die Gemeinschaftskonten müssen überwacht und kontrolliert werden, um die in den vorhergehenden Punkten erwähnten Situationen zu vermeiden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Überziehung oder rückständige Rate auch hinsichtlich einer Meldung an die Evidenzzentrale der Banca d’Italia relevant sein könnte.

Für nähere Details und Erläuterungen stehen unsere Filialen und unsere Berater gerne zur Verfügung.

 

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