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07 März 2016

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Oberster Gerichtshof weist Klage der Verbraucherzentrale ab



Der Kassationsgerichtshof in Rom hat die Klage, den die Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Sparkasse eingereicht hat, abgewiesen. Dies ist der Inhalt des Urteilsspruchs des obersten Gerichtshofs, der jetzt veröffentlicht wurde. Außerdem hat die Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) bezüglich eines nicht wettbewerbskonformen Informationsaustauschs mit möglicher Preisabsprache bei Darlehen, die Sparkasse ebenfalls freigesprochen.



Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse verklagt und aufgefordert, aus allen Darlehensverträgen die Klausel zu entfernen, welche bei der Festlegung des Gesamtzinssatzes die Aufrundung auf den nächsthöheren Viertelpunkt des indizierten Parameters vorsieht. Bereits in erster Instanz hatte das Landesgericht Bozen und anschließend in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht in Trient die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen und die Sparkasse freigesprochen. Die Klausel beinhaltet laut Gericht kein spezifisches vertragliches Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten für den Verbraucher. Nun hat auch der Kassationsgerichtshof den Rekurs abgewiesen und die Verbraucherzentrale zur Zahlung der Prozesspesen verurteilt.

Wettbewerbsbehörde spricht Sparkasse frei

Infolge einer Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol an die Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) bezüglich eines nicht wettbewerbskonformen Informationsaustauschs mit möglicher Preisabsprache bei Darlehen, hat diese die Sparkasse ebenfalls freigesprochen.

Wenn man Fehler begeht, so ist es richtig, dafür geradezustehen. Genauso wichtig ist es allerdings, dass in jenen Fällen, in denen sich die Anschuldigungen als haltlos erweisen, die Bank erhobenen Hauptes hervorgeht. Für uns ist es entscheidend, dass die Sparkasse mit Einsatz und Nachhaltigkeit die Dienstleistungen für Kunden, unter Einhaltung aller geltenden Bestimmungen, stets verbessert. Wir sind auch überzeugt, dass die neuen Angebote bei den Eigenheimdarlehen, mit denen wir im Juni 2015 gestartet sind, beweisen, dass wir konkurrenzfähig und transparent sein wollen. Mit einem Zuwachs von über 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr in diesem Bereich bezeugen die Konsumenten, dass die neuen Angebote am Markt sehr gut ankommen.,“ erklärt der Beauftragte Verwalter sowie Generaldirektor Nicola Calabrò

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