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Gesellschafterversammlung
Ordentliche
Gesellschafter-
versammlung
Donnerstag, den 23. April 2020
15.00 Uhr
aufgrund des sanitären Notstandes in Folge des COVID-19-Virus und in Anbetracht der anhaltenden Einschränkungen, die von den jüngsten Regierungsdekreten beschlossen wurden, musste die Ordentliche Gesellschafterversammlung, die für den 07.04.2020 einberufen war, auf den 23.04.2020 verschoben werden. Um die Gesundheit ihrer Aktionäre, Angestellten, Exponenten und Lieferanten zu schützen, wird die Südtiroler Sparkasse AG für die Abhaltung der neuen Gesellschafterversammlung die vom Dekret “Cura Italia” vorgesehene Verfahrensweise in Anspruch nehmen, laut der die Gesellschafterversammlung ausschließlich über eine Vollmacht an den Bevollmächtigten und ohne Zutritt der Aktionäre zu den Räumlichkeiten der Gesellschafterversammlung stattfinden wird.
Südtiroler Sparkasse AG gez. RA Gerhard Brandstätter Präsident des Verwaltungsrates
Die Informationen zur Teilnahme über eine Vollmacht sind auf dieser Seite in der Sektion “Vollmacht für die Stimmabgabe” verfügbar.
Unter Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen kann sich der/die Aktionär/in in der Versammlung vertreten lassen, indem er/sie die Vollmacht wie nachstehend erläutert erteilt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekretes „Cura Italia“ („Dekret“) sind auch einige außerordentliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notstand auf Gesellschaften und deren Gesellschafterversammlungen anwendbar, deren Aktien in einem multilateralen Handelssystem gehandelt werden bzw. die eine breite öffentliche Aktienstreuung aufweisen. Die Sparkasse hat demnach beschlossen, die vom Art. 106 des Dekrets vorgesehene Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, die vorsieht, dass die Teilnahme der Aktionäre an der Gesellschafterversammlung ausschließlich über den Bevollmächtigten im Sinne des Artikels 135-undecies der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 58/98 des Einheitstextes der Finanzen (TUF) erfolgen kann.
Gemäß diesen Vorgaben müssen demnach die Stimmberechtigten, die an der Gesellschafterversammlung teilnehmen wollen, eine Vollmacht samt Stimmanweisungen, wie in der Folge beschrieben, der Computershare AG, mit Sitz in Turin, Nizzastraße, 262/73, erteilen, die von der Sparkasse zum Bevollmächtigten im Sinne des Art. 135-undecies der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 58/98 des Einheitstextes der Finanzen (TUF) bestellt wurde. Ein Zutritt der Aktionäre zu den Räumlichkeiten der Gesellschafterversammlung bzw. Teilnahme über Video- oder Telefonkonferenz ist nicht möglich.
Um die Vollmacht und die Stimmanweisungen zu erteilen, können die Aktionäre das entsprechende Formblatt online über eine eigene Plattform (hier klicken) vom 08.04.2020 bis zum 21.04.2020, 12.00 Uhr, ausfüllen und direkt an Computershare AG senden. Alternativ können die Aktionäre das Formblatt hier herunterladen (Formblatt für die Vollmachtserteilung), ausfüllen und vom 08.04.2020 bis zum 21.04.2020, 12.00 Uhr, gemäß den in der Vollmacht angeführten Verfahrensweisen an Computershare AG verschicken.
Die Vollmacht an den Bevollmächtigten muss die Stimmanweisungen für alle oder einige der Beschlussanträge auf der Tagesordnung enthalten. Innerhalb der angegebenen Fristen können die Vollmacht und die Anweisungen stets in der oben angeführten Verfahrensweise widerrufen werden. Die Vollmacht wird nur für die Beschlussanträge auf der Tagesordnung ausgeübt, für welche die Stimmanweisungen erteilt wurden.
Für jegliche Unterstützung erreichen Sie uns über unser Contact Center
Die Stimmberechtigten können vor der Versammlung Fragen zu den Themen der Tagesordnung stellen und diese – in Anbetracht des derzeitigen Notstandes – an die zertifizierte elektronische Adresse assemblea2020@pec.sparkasse.it innerhalb des record date, also innerhalb 14/04/2020 schicken, wobei als Betreff der zertifizieren E-Mail “Gesellschafterversammlung 2020 – Fragen zu den Themen auf der Tagesordnung” anzugeben ist. Den Fragen muss die Ablichtung eines Identifikationsdokuments beigelegt werden. Das Stimmrecht muss gleichzeitig mit der Übermittlung der Fragen oder auch später, aber jedenfalls innerhalb des dritten Tages nach dem record date bescheinigt werden, indem die vom Finanzvermittler, der das Wertpapierdepot verwaltet, ausgestellte Bescheinigung, im Sinne des Art. 43 des “Provvedimento Unico sul Post-Trading” Banca d’Italia/Consob vom 13.08.2018, der Sparkasse übermittelt wird (gilt nur für Aktionäre, die die Aktien bei dritten Banken verwalten lassen).
Die innerhalb der angegebenen Fristen eingegangenen Fragen werden mindestens 2 Tage vor der Gesellschafterversammlung beantwortet, und zwar ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.sparkasse.it. Die Sparkasse kann eine einheitliche Antwort auf mehrere Fragen mit demselben Inhalt verfassen. Keine Antwort, auch nicht in der Versammlung, ist für Fragen geschuldet, die vor der Gesellschafterversammlung gestellt wurden, falls die Antwort im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht wurde.
PDF | Anworten der Sparkasse auf Fragen vor der Gesellschafterversammlung
PDF | Einberufungsanzeige
1. Geschäftsbericht des Verwaltungsrates, Berichte des Aufsichtsrates und der Revisionsgesellschaft, Vorlage der Bilanz 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2019 und entsprechende Beschlussfassungen.
PDF | Erläuternder Bericht PDF | Beschlussantrag
PDF | Vorschlag Bilanz 2019 (in ital. Sprache)
2. Vergütungspolitik.
PDF | Information Vergütungspolitik 2019 + Vorschläge Vergütungspolitik 2020 PDF | Dokument Vergütungs- und Anreizpolitik der Gruppe Südtiroler Sparkasse 2020 (in ital. Sprache)
3. Autorisierung zum An- und Verkauf eigener Aktien.
4. Allfälliges.