Ordentliche

Gesellschafter-

versammlung

15. April 2025

MEC – Meeting & Event Center
Hotel Four Points by Sheraton

Ordentliche

Gesellschafter-

versammlung


Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

gerne lade ich Sie zur Gesellschafterversammlung ein, die am Dienstag, den 15. April 2025, um 16.30 Uhr, in einziger Einberufung im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center, im Hotel Four Points by Sheraton in Bozen, Bruno Buozzi Straße 35, stattfinden wird.

Es würde mich freuen, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.

Südtiroler Sparkasse AG
RA Gerhard Brandstätter
Präsident des Verwaltungsrates

Informationen

  • Tagesordnung

  • Ausschüttung der Dividende

  • Wichtige Informationen zum Ablauf der Gesellschafterversammlung

  • Rechtsvertreter von Gesellschaften und deren Stellvertreter, Vertreter von Minderjährigen und Inhaber von Vollmachten

  • Zulassungsschein für die Stimmabgaben

  • Vertretung in der Gesellschafterversammlung (Art. 2372 ZGB u. Art. 14 Gesellschaftsstatut)

  • Parken

Die Gesellschafter der Südtiroler Sparkasse AG sind zur ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen, die am Dienstag, den 15. April 2025, um 16.30 Uhr, in einziger Einberufung i.S. des Art. 2369 ZGB im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center, im Hotel Four Points by Sheraton in Bozen, Bruno Buozzi Straße 35, stattfinden wird, um über folgende Tagesordnung zu beschließen:

1. Geschäftsbericht des Verwaltungsrates, Berichte des Überwachungsrates und der Revisionsgesellschaft, Vorlage der Bilanz 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024 und entsprechende Beschlussfassungen.

2. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates.

3. Bestellung des Verwaltungsrates sowie des Präsidenten und Vizepräsidenten, Festlegung der Dauer des Mandats, Bestimmung der jährlichen Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.

4. Bestellung des Überwachungsrates und seines Präsidenten für den Dreijahreszeitraum 2025/2027, Bestimmung der jährlichen Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.

5. Vergütungspolitik.

6. Autorisierung zum An- und Verkauf eigener Aktien.

7. Allfälliges.

Der Verwaltungsrat wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, jedem Aktionär freizustellen, die Auszahlung der Dividende in Aktien der Südtiroler Sparkasse anstatt in Geldform zu beantragen. Die Auszahlung der Dividende in Aktien unterliegt nicht der Besteuerung von 26%, welche hingegen bei einer Barauszahlung zur Anwendung kommt. Diese Option kann bis 24. April 2025, 14.00 Uhr, ausgeübt werden.

Weitere Informationen sind ab dem 31. März 2025 auf der Internetseite www.sparkasse.it und in den Geschäftsstellen verfügbar.

Einlass zur Gesellschafterversammlung: Um eine reibungslose Abwicklung der anfallenden Formalitäten zu gewährleisten, ist die Registrierung bereits ab 15.30 Uhr möglich. Für die Zulassung zur Gesellschafterversammlung gelten die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie, falls Ihre Aktien am 4. April 2025 einschließlich, z.B. durch Verkauf, in ihrem Wertpapierdepot nicht mehr aufscheinen sollten, nicht mehr berechtigt sind, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen.

Registrierung: Damit Ihre Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung erfasst werden kann, bitten wir Sie, beim Einlass im Foyer des Kongresszentrums MEC – Meeting & Event Center, die von Ihnen bei der Geschäftsstelle, bei der das Wertpapierdepot besteht, beantragte „Bescheinigung über die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung“ und Ihren gültigen Personalausweis vorzuweisen.

Vollmacht: Beachten Sie die Vorgangsweise für Vollmachten (siehe eigener Punkt).

Die gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften und deren Bevollmächtigte sowie die Vertreter von Minderjährigen (mit Genehmigung des Vormundschaftsrichters) und die Inhaber von Vollmachten werden ersucht, sich an die entsprechenden Registrierungsstellen im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center zu wenden.

Der Zulassungsschein für die Stimmabgaben wird den Gesellschaftern bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center ausgehändigt. Derselbe Zulassungsschein ist für alle vorgesehenen Stimmabgaben zu verwenden.

  • Die Gesellschafter, die sich durch einen anderen Gesellschafter oder von Vereinigungen von Gesellschaftern, die ihrerseits durch Gesellschafter vertreten sind, vertreten lassen möchten, müssen eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
  • Der für die „Teilnahmevollmacht“ vorbehaltene Teil am Ende der „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung“ ist mit dem Vor- und Nachnamen des Bevollmächtigten auszufüllen und vom Gesellschafter, der die Vollmacht erteilt, ordnungsgemäß zu unterzeichnen. Der Bevollmächtigte muss selbst Gesellschafter sein. Die Unterschrift des Gesellschafters, der die Vollmacht erteilt, muss vom Leiter der Geschäftsstelle oder dessen Stellvertreter, bei der das Wertpapierdepot besteht, beglaubigt werden.
  • Die Vertretungsvollmacht kann weder Mitgliedern der Verwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder Angestellten der Gesellschaft, noch von ihr kontrollierten Gesellschaften oder Mitgliedern der Verwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder Angestellten solcher Gesellschaften erteilt werden.
  • Jeder Gesellschafter kann nicht mehr als 200 andere Gesellschafter vertreten (Art. 14 des Gesellschaftsstatuts).
  • Gemäß Art. 2372 ZGB darf keine Blankovollmacht erteilt werden; demnach ist es Pflicht, den Namen des Bevollmächtigten anzugeben.

Kostenloses Parken am Dachparkplatz der Messe Bozen bis 24.00 Uhr

Den Gesellschaftern wird mitgeteilt, dass am Dachparkplatz der Messe Bozen, Marco Polo Straße, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken.

Anreise

Informationen

  • Tagesordnung

    Die Gesellschafter der Südtiroler Sparkasse AG sind zur ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen, die am Dienstag, den 15. April 2025, um 16.30 Uhr, in einziger Einberufung i.S. des Art. 2369 ZGB im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center, im Hotel Four Points by Sheraton in Bozen, Bruno Buozzi Straße 35, stattfinden wird, um über folgende Tagesordnung zu beschließen:

    1. Geschäftsbericht des Verwaltungsrates, Berichte des Überwachungsrates und der Revisionsgesellschaft, Vorlage der Bilanz 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024 und entsprechende Beschlussfassungen.

    2. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates.

    3. Bestellung des Verwaltungsrates sowie des Präsidenten und Vizepräsidenten, Festlegung der Dauer des Mandats, Bestimmung der jährlichen Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.

    4. Bestellung des Überwachungsrates und seines Präsidenten für den Dreijahreszeitraum 2025/2027, Bestimmung der jährlichen Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.

    5. Vergütungspolitik.

    6. Autorisierung zum An- und Verkauf eigener Aktien.

    7. Allfälliges.

  • Ausschüttung der Dividende

    Der Verwaltungsrat wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, jedem Aktionär freizustellen, die Auszahlung der Dividende in Aktien der Südtiroler Sparkasse anstatt in Geldform zu beantragen. Die Auszahlung der Dividende in Aktien unterliegt nicht der Besteuerung von 26%, welche hingegen bei einer Barauszahlung zur Anwendung kommt. Diese Option kann bis 24. April 2025, 14.00 Uhr, ausgeübt werden.

    Weitere Informationen sind ab dem 31. März 2025 auf der Internetseite www.sparkasse.it und in den Geschäftsstellen verfügbar.

  • Wichtige Informationen zum Ablauf der Gesellschafterversammlung

    Einlass zur Gesellschafterversammlung: Um eine reibungslose Abwicklung der anfallenden Formalitäten zu gewährleisten, ist die Registrierung bereits ab 15.30 Uhr möglich. Für die Zulassung zur Gesellschafterversammlung gelten die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie, falls Ihre Aktien am 4. April 2025 einschließlich, z.B. durch Verkauf, in ihrem Wertpapierdepot nicht mehr aufscheinen sollten, nicht mehr berechtigt sind, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen.

    Registrierung: Damit Ihre Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung erfasst werden kann, bitten wir Sie, beim Einlass im Foyer des Kongresszentrums MEC – Meeting & Event Center, die von Ihnen bei der Geschäftsstelle, bei der das Wertpapierdepot besteht, beantragte „Bescheinigung über die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung“ und Ihren gültigen Personalausweis vorzuweisen.

    Vollmacht: Beachten Sie die Vorgangsweise für Vollmachten (siehe eigener Punkt).

  • Rechtsvertreter von Gesellschaften und deren Stellvertreter, Vertreter von Minderjährigen und Inhaber von Vollmachten

    Die gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften und deren Bevollmächtigte sowie die Vertreter von Minderjährigen (mit Genehmigung des Vormundschaftsrichters) und die Inhaber von Vollmachten werden ersucht, sich an die entsprechenden Registrierungsstellen im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center zu wenden.

  • Zulassungsschein für die Stimmabgaben

    Der Zulassungsschein für die Stimmabgaben wird den Gesellschaftern bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Kongresszentrum MEC – Meeting & Event Center ausgehändigt. Derselbe Zulassungsschein ist für alle vorgesehenen Stimmabgaben zu verwenden.

  • Vertretung in der Gesellschafterversammlung (Art. 2372 ZGB u. Art. 14 Gesellschaftsstatut)

    • Die Gesellschafter, die sich durch einen anderen Gesellschafter oder von Vereinigungen von Gesellschaftern, die ihrerseits durch Gesellschafter vertreten sind, vertreten lassen möchten, müssen eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
    • Der für die „Teilnahmevollmacht“ vorbehaltene Teil am Ende der „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung“ ist mit dem Vor- und Nachnamen des Bevollmächtigten auszufüllen und vom Gesellschafter, der die Vollmacht erteilt, ordnungsgemäß zu unterzeichnen. Der Bevollmächtigte muss selbst Gesellschafter sein. Die Unterschrift des Gesellschafters, der die Vollmacht erteilt, muss vom Leiter der Geschäftsstelle oder dessen Stellvertreter, bei der das Wertpapierdepot besteht, beglaubigt werden.
    • Die Vertretungsvollmacht kann weder Mitgliedern der Verwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder Angestellten der Gesellschaft, noch von ihr kontrollierten Gesellschaften oder Mitgliedern der Verwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder Angestellten solcher Gesellschaften erteilt werden.
    • Jeder Gesellschafter kann nicht mehr als 200 andere Gesellschafter vertreten (Art. 14 des Gesellschaftsstatuts).
    • Gemäß Art. 2372 ZGB darf keine Blankovollmacht erteilt werden; demnach ist es Pflicht, den Namen des Bevollmächtigten anzugeben.
  • Parken

    Kostenloses Parken am Dachparkplatz der Messe Bozen bis 24.00 Uhr

    Den Gesellschaftern wird mitgeteilt, dass am Dachparkplatz der Messe Bozen, Marco Polo Straße, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken.

    Anreise

Ordentliche Gesellschafterversammlung

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