Zentraler Garantiefonds (Fondo Centrale di Garanzia)

Der Fonds garantiert die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Banken.

Das begünstigte Darlehen mit der Garantie des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung


Der „Zentrale Garantiefonds“ (Fondo Centrale di Garanzia) wurde durch das Gesetz 662/96 geschaffen. Dieser wird durch MedioCredito AG verwaltet und gewährt eine staatliche Garantie gegenüber von Finanzierungen, die von Banken genehmigt wurden.

Die Südtiroler Sparkasse hat im Segment der Klein- und Mittelunternehmen (PMI) eine Konvention mit dem Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung abgeschlossen, um die Gewährung von Kontokorrentkrediten und Darlehen an PMI mit Garantie des „Fondo Centrale di Garanzia“ zu ermöglichen.

Es handelt sich um eine staatliche Begünstigung in Form einer Bürgschaft durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, die die Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenüber den Banken in einem variablen Ausmaß garantiert.

Vorteile und Merkmale

  • er ist auf Schuldscheindarlehen anwendbar
  • jedes gesunde Unternehmen profitiert von einem eigenen verfügbaren Garantieplafond
  • es sind alle Warensektoren zulässig, ausgenommen jene mit Finanztätigkeiten
  • der Zinssatz ist günstiger als bei herkömmlichen Finanzierungen
  • normalerweise sind keine zusätzlichen Absicherungen notwendig

Werbemitteilung zur Verkaufsförderung. Die wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen sind in den Informationsblättern enthalten, verfügbar in den Filialen der Südtiroler Sparkasse AG und auf www.sparkasse.it. Die Gewährung der Finanzierung unterliegt der Genehmigung der Bank.


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