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Geschäftskunden
Liquiditätshilfen
Alle Informationen zu den Finanzierungshilfen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notstand für Unternehmen.
Wir sind immer für Sie da!
Mehr zu den Finanzierungshilfen für Private erfahren.
Für Unternehmen
Die Sparkasse bietet Unterstützung falls sich Ihr Unternehmen aufgrund des Gesundheitsnotstandes in einem Liquiditätsengpass befindet. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungshilfen.
Weitere Informationen zu den neuen Finanzierungshilfen COVID-19 erhalten Sie in den FAQ auf der Internetseite des Wirtschafts- und Finanzministeriums (MEF). (in italienischer Sprache).
Die Vordrucke sind auszufüllen und an den Berater oder an die Bezugsfiliale zu senden. Hier die Kontaktdaten der Filialen.
Für Rückfragen rufen Sie bitte unser Contact Center an: 800 378 378
Staatliche Initiativen
Die Finanzierungshilfen des Staates für Unternehmen:
Die Finanzierung steht Unternehmen und natürlichen Personen zur Verfügung, die eine wirtschaftliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben (auch wenn sie nicht in Berufskammern eingeschrieben sind) mit Sitz auf nationalen Gebiet. Die Garantie ist nicht für den Finanz-/Versicherungssektor vorgesehen (abgesehen von spezifischen Ausnahmen, die in den Vorschriften vorgesehen sind). Die Dimensionsparameter sehen vor, dass die Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet. Bei den Dimensionsberechnungen werden auch die mit dem KMU verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Sie müssen eine Verfügbarkeit vom Zentralen Garantiefonds von 30.000 € aufweisen, einen Status „in bonis“ (keine notleidenden Kredite vor dem 31.01.2020, keine wahrscheinlichen oder überfälligen und/oder beeinträchtigten überfälligen Ausfälle) und keine Negativmeldungen haben.
Es handelt sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung mit einem Mindestbetrag von 5.000 Euro und einem Höchstbetrag von 30.000 Euro, der maximal 25% der Jahreserträge des Antragstellers ausmachen darf oder die Verdoppelung der jährlichen Gehaltsausgaben 2019 oder des letzten verfügbaren Jahres (bei Unternehmen die nach dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, darf der Darlehensbetrag, die für die ersten beiden Betriebsjahre erwarteten Lohnkosten nicht überschreiten). Die Finanzierung ist durch eine 90%ige Garantie des Zentralen Garantiefonds abgesichert. Die Gewährung unterliegt der Erklärung über negative finanzielle Auswirkungen aufgrund des Notstands von COVID-19. Eine Rückfinanzierung bestehender Schulden ist nicht möglich.
Die Darlehensdauer hat eine fixe Laufzeit von 6, 10 oder 15 Jahren mit einem Voramortisierungszeitraum von 24 Monaten und einer monatlichen Rate.
Die Vordrucke sind auszufüllen und an den Berater oder an die Bezugsfiliale zu senden. Hier finden Sie Ihre Filiale.
PDF | Formular (nur ital. Sprache)
Foglio informativo Mutuo Chirografario/Affidamento con garanzia FCG per piccole e medie imprese (PMI) (nur ital. Sprache)
Die Finanzierung steht Unternehmen mit bis zu 249 Angestellte auf Betriebsebene (nicht auf Gruppenebene), Freiberuflern und Selbständigen, die in Berufsverzeichnissen eingeschrieben sind, mit Sitz in Italien. Sie müssen eine Verfügbarkeit vom Zentralen Garantiefonds von 35.000 € aufweisen, einen Status „in bonis“ (keine notleidenden Kredite vor dem 31.01.2020, keine wahrscheinlichen oder überfälligen und/oder beeinträchtigten überfälligen Ausfälle) und keine Negativmeldungen haben.
Hierbei handelt es sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro und einem Höchstbetrag von 35.000 Euro, die von den Vorteilen einer Garantiegenossenschaft profitiert, unterstützt durch die Garantie des Zentralen Garantiefonds. Die Gewährung unterliegt der Erklärung über negative finanzielle Auswirkungen aufgrund des Notstands von COVID-19.
Die Laufzeit beträgt mindestens 19 und höchstens 96 Monate inkl. eines Voramortisiungszeitraum von 12 Monaten, mit monatlichen oder trimestralen Raten.
Kontaktieren Sie Ihren Berater oder Ihre Bezugsfiliale. Hier finden Sie Ihre Filiale.
Foglio informativo Mutuo Chirografario/Affidamento con garanzia FCG per piccole e medie imprese (PMI) (nur in ital. Sprache)
Wer kann anfragen?
Die Finanzierung steht Unternehmen mit bis zu 249 Angestellte auf Betriebsebene (nicht auf Gruppenebene), Freiberuflern und Selbständigen, die in Berufsverzeichnissen eingeschrieben sind, mit Sitz in Italien. Sie müssen eine Verfügbarkeit vom Zentralen Garantiefonds aufweisen, einen Status „in bonis“ (keine notleidenden Kredite vor dem 31.01.2020, keine wahrscheinlichen oder überfälligen und / oder beeinträchtigten überfälligen Ausfälle) und keine Negativmeldungen haben.
Hierbei handelt es sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung mit einem Mindestbetrag von 35.001 Euro und einem Höchstbetrag von 5.500.000 Euro (mit Bürgschaft einer Garantiegenossenschaft) und eiem Höchstbeitrag von 6.250.000 Euro (mit Bürgschaft des Zentralen Garantiefonds ).
Die Finanzierung bietet den Vorteil einer Bürgschaft von Seiten einer Garantiegenossenschaft mit einer Rückbürgschaft des Zentralen Garantierfonds bzw. einer direkten Bürgschaft des Zentralen Garantiefonds. Voraussetzung für die Gewährung ist die Erklärung über negative finanzielle Auswirkungen infolge des Covid-19-Notstands.
Laufzeit von mindestens 19 Monaten bis zu höchstens 96 Monaten mit einer Voramortisierung von höchstens 12 Monaten. Monatliche oder trimestrale Raten.
Mit Bürgschaft der Garantiegenossenschaft:
Initiativen Land Südtirol
Die Finanzierungshilfen der Provinz für die Unternehmen:
Die Finanzierung steht Klein- und Mittelunternehmen und natürlichen Personen zur Verfügung, die eine wirtschaftliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben (auch wenn sie nicht in Berufskammern eingeschrieben sind) mit Sitz in der Provinz Bozen. Die Garantie ist nicht für den Finanz-/Versicherungssektor vorgesehen (abgesehen von spezifischen Ausnahmen, die in den Vorschriften vorgesehen sind). Die Dimensionsparameter sehen vor, dass die Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet. Bei den Dimensionsberechnungen werden auch die mit dem KMU verbundenen Unternehmen (über 25% Anteile) und assozierte Unternehmen (über 50% Anteil) berücksichtigt. Sie müssen eine Verfügbarkeit vom Zentralen Garantiefonds von 30.000 € aufweisen, einen Status „in bonis“ (keine notleidenden Kredite vor dem 31.01.2020, keine wahrscheinlichen oder überfälligen und / oder beeinträchtigten überfälligen Ausfälle) und keine Negativmeldungen haben.
BEITRÄGE: Diese werden direkt von der Autonomen Provinz Bozen an den Kunden gezahlt.
*Durch die Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen für Darlehen ist die vollständige Rückzahlung der Zinsen für das 2. Jahr vorgesehen
Die Beiträge werden für Anfragen anerkannt, die innerhalb 15.10.2021 eingereicht werden.
PDF | Formular
Diese Finanzierung können Klein- und Mittelbetriebe (mit weniger als 250 Mitarbeiter auf Gruppenbasis), Freiberufler, Selbstständige und landwirtschaftliche Betriebe, mit Sitz oder Produktionsstätten in Südtirol, beanspruchen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: einen Plafond des Zentralen Garantiefonds von 35.000 Euro und keine Negativmeldungen aufweisen.
Es handelt sich um eine mittel- bis langfristige Finanzierung in Höhe von 10.000 bis 35.000 Euro, der durch eine Garantie der Partnergarantiegenossenschaften (90%) mit einer Rückbürgschaft des Zentralen Garantiefonds abgesichert ist. Die Gewährung benötigt eine Erklärung, die bestätigt, durch den COVID-19 Notstand finanziell geschädigt worden zu sein.
Die Dauer beträgt bis zu 96 Monaten inkl. eines Voramortisiungszeitraum von 12 Monaten, mit monatlichen oder trimestralen Raten.
*Die im zweiten Jahr angereiften Zinsen werden vom Land übernommen. Die Zinsen des zweiten Jahres und die Garantiekomission werden von der Autonomen Provinz Bozen direkt an den Kreditnehmer rückerstattet. Zusätzlich fällt eine Pönale für die vorzeitige Tilgung von 100% des Restkapitals an.
Die Beiträge werden von der Autonomen Provinz Bozen an den Kunden für bis zum 15.10.2021 eingereichte Anträge anerkannt.
Informationsblatt – Schuldscheindarlehen an Betriebe
Diese Finanzierung können Klein- und Mittelbetriebe (mit weniger als 250 Mitarbeiter auf Gruppenbasis), Freiberufler, Selbstständige und landwirtschaftliche Betriebe, mit Sitz oder Produktionsstätten in Südtirol, beanspruchen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: einen Plafond des Zentralen Garantiefonds und keine Negativmeldungen aufweisen.
Hierbei handelt es sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung mit einem Mindestbetrag von 35.001 Euro und einem Höchstbetrag von 800.000 Euro, die von den Vorteilen einer Garantiegenossenschaft profitiert, unterstützt durch die Garantie des Zentralen Garantiefonds. Die Gewährung unterliegt der Erklärung über negative finanzielle Auswirkungen aufgrund des Notstands von COVID-19.
Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zu 96 Monaten mit einer Voramortisierung von 24 Monaten mit monatlichen oder trimestralen Raten.
*Durch die Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen für Darlehen bis zu 300.000,00 € ist eine vollständige Erstattung der Zinsen für die ersten 24 Monate und die Erstattung von 100% der Kosten der Confidi-Kommissionen für die ersten 12 Monate vorgesehen.
**Durch die Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen für Darlehen über 300.001,00 € ist eine Erstattung von 0,50% der Zinsen in den ersten 24 Monaten und die Erstattung von 100% der Kosten der Ausgaben für die Confidi-Kommissionen für die erste 12 Monate vorgesehen.
***Dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen ist eine Rückzahlung von 0,50% des Darlehens für alle vom Zentralen Garantiefonds garantierten Darlehen vorgesehen, wobei für die Sicherheits-Kommissionen ein maximaler Höchstbetrag von 3.000 € gilt.
Wie kann ich anfragen?
Diese Finanzierung können Klein- und Mittelbetriebe (mit weniger als 250 Mitarbeiter auf Gruppenbasis), Freiberufler, Selbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz oder Produktionsstätten in Südtirol beanspruchen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: einen Status „in bonis“, einen Plafond des Zentralen Garantiefonds und keine Negativmeldungen aufweisen.
Hierbei handelt es sich um einen mittel- bis langfristigen Kredit mit einem Mindestbetrag von 800.001 bis zu einem Höchstbetrag von 1.500.000 Euro, der durch eine Garantie der Partnergarantiegenossenschaften mit einer Rückbürgschaft des Zentralen Garantiefonds oder durch eine direkte Garantie abgesichert ist. Die Gewährung ist an eine Erklärung gebunden, die bestätigt durch den COVID-19 Notstand finanziell geschädigt worden zu sein.
Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zu 96 Monaten inkl. einer Voramortisierung von 24 Monaten mit monatlichen oder trimestralen Raten.
*Dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen ist eine Rückerstattung von 0,50% der Zinsen in den ersten 24 Monaten vorgesehen und von 100% der Kommissionsspesen für den Garantiefonds für die ersten 12 Monate.
**Dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen ist eine Rückzahlung von 0,50% des Darlehens für alle vom Zentralen Garantiefonds garantierten Darlehen vorgesehen, wobei für die Sicherheits-Kommissionen ein maximaler Höchstbetrag von 3.000 € gilt.