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Gesellschafterversammlung
Ordentliche
Gesellschafter- versammlung
Montag, den 22. November 2021
16.00 Uhr
aufgrund des sanitären Notstandes in Folge des COVID-19-Virus und um die Gesundheit der eigenen Aktionärinnen und Aktionäre, Angestellten, Exponenten und Lieferanten zu schützen, wird die ordentliche Gesellschafterversammlung im Sinne des Art. 135-undecies der gesetzesvertretenden Verordnung vom 24.02.1998, Nr. 58 für den 22.11.2021, um 16.00 Uhr, im Verwaltungsratssaal im Gebäude der Generaldirektion der Südtiroler Sparkasse AG, in Bozen, Sparkassenstraße 12, einberufen, wobei eine Teilnahme an der Versammlung ausschließlich über den Bevollmächtigten möglich ist. Eine direkte Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschafterversammlung ist nicht möglich.
Südtiroler Sparkasse AG gez. RA Gerhard Brandstätter Präsident des Verwaltungsrates
Die Informationen zur Teilnahme über eine Vollmacht sind auf dieser Seite in der Sektion “Vollmacht für die Stimmabgabe” verfügbar.
Unter Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen kann sich die Aktionärin und der Aktionär in der Versammlung vertreten lassen, indem sie/er die Vollmacht wie nachstehend erläutert erteilt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekretes „Cura Italia“ („Dekret“) sind auch einige außerordentliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notstand auf Gesellschaften und deren Gesellschafterversammlungen anwendbar, deren Aktien in einem multilateralen Handelssystem gehandelt werden bzw. die eine breite öffentliche Aktienstreuung aufweisen. Die Sparkasse hat demnach beschlossen, die vom Art. 106, Absätze 4 und 5, des Gesetzesdekretes Nr. 18 vom 17.03.2020, wie mit Gesetz Nr. 27 vom 24.04.2020 mit Abänderungen umgewandelt, mit Gesetzesdekret Nr. 105 vom 23.07.2021 nochmals verlängert und mit Gesetz Nr. 126 vom 16.09.2021 mit Abänderungen umgewandelt, vorgesehene Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, die vorsieht, dass die Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Gesellschafterversammlung ausschließlich über den Bevollmächtigten im Sinne des Artikels 135-undecies der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 58/98 des Einheitstextes der Finanzen (TUF) erfolgen kann.
Gemäß diesen Vorgaben müssen demnach die Stimmberechtigten, die an der Gesellschafterversammlung teilnehmen wollen, eine Vollmacht samt Stimmanweisungen, wie in der Folge beschrieben, der Computershare AG, mit Sitz in Turin, Nizzastraße, 262/73, erteilen, die von der Sparkasse zum Bevollmächtigten im Sinne der oben zitierten Norm bestellt wurde. Ein Zutritt der Aktionärinnen und der Aktionäre zu den Räumlichkeiten der Gesellschafterversammlung bzw. Teilnahme über Video- oder Telefonkonferenz ist nicht möglich.
Um die Vollmacht und die Stimmanweisungen zu erteilen, können die Aktionärinnen und die Aktionäre das entsprechende Formblatt online über eine eigene Plattform (hier klicken) vom 04.11.2021 bis zum 18.11.2021 einschließlich ausfüllen und direkt an Computershare AG senden. Alternativ können die Aktionärinnen und die Aktionäre das Formblatt hier herunterladen (Formblatt für die Vollmachtserteilung), ausfüllen und vom 04.11.2021 bis zum 18.11.2021 einschließlich gemäß den in der Vollmacht angeführten Verfahrensweisen an Computershare AG verschicken.
Die Vollmacht an den Bevollmächtigten muss die Stimmanweisungen für alle oder einige der Beschlussanträge auf der Tagesordnung enthalten. Innerhalb der angegebenen Fristen können die Vollmacht und die Anweisungen stets in der oben angeführten Verfahrensweise widerrufen werden. Die Vollmacht wird nur für die Beschlussanträge auf der Tagesordnung ausgeübt, für welche die Stimmanweisungen erteilt wurden.
Für jegliche Unterstützung erreichen Sie uns über unser Contact Center
Die Stimmberechtigten können vor der Versammlung Fragen zu den Themen der Tagesordnung stellen und diese – in Anbetracht des derzeitigen Notstandes – an die zertifizierte elektronische Adresse assemblea2021@pec.sparkasse.it innerhalb des record date, also innerhalb 11.11.2021 schicken, wobei als Betreff der zertifizierten E-Mail “Gesellschafterversammlung 2021 – Fragen zu den Themen auf der Tagesordnung” anzugeben ist. Den Fragen muss eine Ablichtung eines Identifikationsdokuments beigelegt werden. Das Stimmrecht muss gleichzeitig mit der Übermittlung der Fragen oder auch später, aber jedenfalls innerhalb des dritten Tages nach dem record date bescheinigt werden, indem die vom Finanzvermittler, der das Wertpapierdepot verwaltet, ausgestellte Bescheinigung, im Sinne des Art. 43 des “Provvedimento Unico sul Post-Trading” Banca d’Italia/Consob vom 13.08.2018, der Sparkasse übermittelt wird (gilt nur für Aktionärinnen und Aktionäre, die die Aktien bei dritten Banken verwalten lassen).
Die innerhalb der angegebenen Fristen eingegangenen Fragen werden mindestens 2 Tage vor der Gesellschafterversammlung beantwortet, und zwar ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.sparkasse.it. Die Sparkasse kann eine einheitliche Antwort auf mehrere Fragen mit demselben Inhalt verfassen. Keine Antwort, auch nicht in der Versammlung, ist für Fragen geschuldet, die vor der Gesellschafterversammlung gestellt wurden, falls die Antwort im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bereits veröffentlicht wurde.
PDF | Anworten der Sparkasse auf Fragen vor der Gesellschafterversammlung
PDF | Einberufungsanzeige
1. Ausschüttung eines Teils der Gewinnrücklagen an die Gesellschafter.
PDF | Erläuternder Bericht PDF | Beschlussantrag
2. Vergleich der Haftungsklage gegenüber den ehemaligen Verwaltungs– und Aufsichtsräten sowie Generaldirektor, Gegenstand des Verfahrens Allg.Reg.Nr. 1698/2017 behängend vor dem Landesgericht Bozen; eventuelle zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.
PDF | Erläuternder Bericht + Beschlussantrag
3. Autorisierung zum An- und Verkauf eigener Aktien.
PDF | Gutachten Aufsichtsrat für Vorschlag An- Verkauf eigener Aktien (in ital. Sprache)
4. Allfälliges.
Verbale di Assemblea (nur Ital. Sprache)
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