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21 Oktober 2021
Der Verwaltungsrat der Südtiroler Sparkasse hat beschlossen, der Gesellschafterversammlung drei Tagesordnungspunkte zu unterbreiten: die Ausschüttung einer außerordentlichen Dividende im vierten Quartal 2021, einen Vorschlag für einen entgeltlichen Vergleich zu Lasten der Beklagten im Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Haftungsklage, die gegenüber den früheren Verwaltungs-, Aufsichtsräten sowie dem ehemaligen Generaldirektor eingeleitet wurde, und schließlich die Genehmigung zur Bildung eines Fonds für den An- und Verkauf eigener Aktien.
Was die Dividende betrifft, wird die Gesellschafterversammlung, nach Erhalt der entsprechenden Genehmigungen von Seiten der Aufsichtsbehörden, über den Vorschlag befinden, eine Dividende in Höhe von 10 Millionen (Mio.) Euro auszuschütten, die aus verfügbaren Gewinnrücklagen stammen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Vorauszahlung von Dividenden aus dem Geschäftsgewinn 2021 handelt.
Diese Ausschüttung folgt jener von April 2021, als bereits eine Dividende in der damals maximal möglichen Höhe von 8,4 Mio. Euro ausbezahlt wurde.
Die Gesamtdividende, welche die Sparkasse für das heurige Jahr ausschütten wird, beläuft sich somit auf 18,4 Mio. Euro. Dies stellt den höchsten Betrag seit 2008 dar. Nach Auszahlung dieser zusätzlichen Dividende wird der Dividend Yield 2021, d.h. das Verhältnis zwischen ausgeschütteter Dividende und dem Wert der Aktie, 3,5% betragen.
Im ersten Halbjahr 2021 erzielte die Sparkasse einen Reingewinn in Höhe von 41,8 Mio. Euro auf Gruppenebene und 42,1 Mio. Euro auf Bankebene. Die gute Geschäftsentwicklung der letzten Monate lässt einen weiteren Zuwachs des Gewinns zu Jahresende erwarten.
Anrecht auf die Dividende haben all jene, die zum 23. November 2021 Inhaber von Aktien der Bank sind.
Bekanntlich hatte die Gesellschafterversammlung im Jahr 2016 beschlossen, eine Haftungsklage gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und dem Generaldirektor zu erheben, die diese Ämter im Zeitraum zwischen 27. April 2007 und 29. April 2014 bekleidet haben.
Die Haftungsklage war im Anschluss an die von den Aufsichtsbehörden in den Jahren 2011-2015 durchgeführten Inspektionen und nachfolgende, auch mit Unterstützung externer Berater getätigte Prüfungen eingeleitet worden. Das Verfahren befindet sich derzeit in seiner Anfangsphase, da die erste Verhandlung mehrfach verschoben wurde, um den Parteien, den gesetzlichen Fristen entsprechend, die Möglichkeit zu geben, eine mögliche gütliche Einigung des Rechtsstreits zu prüfen. Im Anschluss an diese Verhandlungen haben die Beklagten und die beteiligten Versicherungsgesellschaften einen Vorschlag unterbreitet, der die Zahlung eines Betrags von insgesamt 3 Mio. Euro an die Sparkasse als Gegenleistung für den Verzicht auf die Fortsetzung der Haftungsklage vorsieht.
Präsident Gerhard Brandstätter erklärt: „Unsere Bank konnte in den letzten Jahren stets gute und zunehmend steigende wirtschaftliche Ergebnisse erzielen. Die nun von den Aufsichtsbehörden freigegebenen Beschränkungen hinsichtlich Dividendenausschüttungen ermöglichen es uns, den Verpflichtungen, die wir gegenüber unseren Aktionären eingegangen sind, nachzukommen und eine Dividende in dieser Höhe auszuschütten. So können wir unseren treuen Aktieninhabern einen wichtigen Kapitalfluss gewährleisten.
Die Geschäftsentwicklung der letzten Jahre und des laufenden Jahres 2021 ermöglichen uns, eine Dividendenpolitik zur Zufriedenheit unserer Aktionäre fortzusetzen. In den letzten Wochen konnte ein Preisanstieg unserer auf der Hi-Mtf-Plattform gehandelten Aktie verzeichnet werden, und wir sind überzeugt, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, dass diese Entwicklung weiter anhält, und somit auch in Zukunft ansprechende Dividenden ausgeschüttet werden können.
Was den Vorschlag betreffend die Haftungsklage anbelangt, so unterbreitet der Verwaltungsrat der Gesellschafterversammlung einen möglichen Vergleich, der es, bei Annahme, erlauben würde, ein Kapitel der Vergangenheit der Sparkasse abzuschließen. Zu einem historischen Zeitpunkt, an dem die Sparkasse mit zunehmendem Optimismus in die Zukunft blickt und bedeutende Geschäftsergebnisse erzielt, könnte eine solche Entscheidung es ermöglichen, eine Entschädigung zu erhalten und somit einen langen Rechtsstreit mit zu tragenden Kosten zu vermeiden, dessen Ausgang schwer vorhersehbar ist.“
Vize-Präsident Carlo Costa fügt hinzu: „Die Ausschüttung einer außerordentlichen Dividende bestätigt die Fähigkeit der Bank, dank kontinuierlich wachsender Ergebnisse, welche erzielt werden konnten, die Aktionäre entsprechend zu vergüten. Was den Vergleich betrifft, so würde eine solche Entscheidung es der Bank ermöglichen, eine sichere und sofortige finanzielle Abfindung zu bekommen und mit der Vergangenheit abzuschließen.“
Der Beauftragte Verwalter und Generaldirektor Nicola Calabrò fügt hinzu: „Unsere Sparkasse hat auch die Covid-Phase ohne Rückschläge gemeistert und setzt die Verwirklichung ihrer Ziele fort. Die Geschäftsentwicklung erlaubt es uns, eine außerordentliche Dividende auszuschütten, die ein klares Signal an unsere Aktionäre darstellt. Auch der Preis unserer auf der Hi-Mtf-Plattform gehandelten Aktie verzeichnet zunehmende Wertschätzung von Seiten der Anleger: Der Wert ist in den letzten drei Monaten um über 5% im Vergleich zu jenem von Ende Juni 2021 gestiegen. Was den vorgeschlagenen Vergleich zur Haftungsklage betrifft, so halten wir es für wichtig, ein neues Kapitel aufzuschlagen, um uns auf die großen Herausforderungen zu konzentrieren, die vor uns liegen.“
Die Unterlagen betreffend die Gesellschafterversammlung – und insbesondere der Bericht des Verwaltungsrates an die Gesellschafterversammlung betreffend den zweiten Tagesordnungspunkt – werden ab dem 04.11.2021 auf der Internetseite der Bank (sparkasse.it) veröffentlicht und sind außerdem am Sitz der Bank hinterlegt, wo sie im Gesellschaftssekretariat in der Sparkassenstraße 12 in Bozen (Tel. 0471 231220) abgeholt werden können.
Die Gesellschafterversammlung wird, wie von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, mittels Beauftragung eines Bevollmächtigten im Fernverfahren abgehalten.
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