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14 April 2023
Angesichts der kürzlich verabschiedeten, neuen Bestimmungen über die Abtretung von Steuerguthaben hat die Sparkasse beschlossen, einen Plafond von 20 Millionen Euro für Familien und Unternehmen bereitzustellen, die bereits Steuerguthaben im Rahmen des Superbonus oder Ecobonus angereift haben und bisher noch keine Interessenten gefunden haben, die diese erwerben möchten. Die Abtretung des Steuerguthabens kann ab einem Mindestbetrag von 10.000 Euro und bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro erfolgen.
„Die Neuheiten, die im Dekret über die Abtretungen enthalten sind, ermöglichen es uns, Unternehmen und Familien in unserem Territorium konkret zu unterstützen, die bisher keine Steuerguthaben im Rahmen des Superbonus oder Ecobonus abtreten konnten,“ erklärt der Beauftragte Verwalter und Generaldirektor Nicola Calabrò.
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