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23 Februar 2022
Sparkasse stärkt den Frauenanteil und die Vertretung der Minderheitsaktionäre in den Gesellschaftsorganen, nämlich im Verwaltungs- und Aufsichtsrat. Beide Themen werden den Aktionären zur Genehmigung unterbreitet und dann in der Satzung der Bank verankert.
Im Rahmen der Neudefinition der obersten Führungsstruktur der Bank sehen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen eine verbindliche geschlechtsspezifische Quote von einem Drittel in den strategischen Organen, nämlich Verwaltungs- und Aufsichtsrat, vor.
Außerdem wird der Schutz der Minderheitsaktionäre ausgeweitet. In den börsennotierten Unternehmen haben die Minderheitsaktionäre, die mindestens 2,5% des Gesellschaftskapitals bzw. eine von der Börsenaufsichtsbehörde CONSOB festgelegte Mindestbeteiligung vertreten, Anrecht, eine eigene Kandidatenliste für die Wahl von mindestens einem Mitglied im Verwaltungs- und Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Obwohl die Sparkasse keine börsennotierte Gesellschaft ist, hat sie zum Schutz und zur Absicherung ihrer Minderheitsaktionäre beschlossen, diesen Grundsatz in ihre Satzung aufzunehmen. Damit haben die Minderheitsaktionäre das Recht, eine eigene Liste vorzuschlagen, aus der maximal ein Mitglied im Verwaltungsrat, ein Mitglied im Aufsichtsrat und ein/e Ersatzaufsichtsrat/-rätin der meistgewählten Liste in den Gremien aufgenommen wird.
Die anderen Satzungsänderungen betreffen außerdem die Aufnahme der neuen Anforderungen für die Übernahme von Positionen in den Gesellschaftsorganen, die durch die Einführung der jüngsten Gesetzesmaßnahmen vorgesehen sind.
Die Satzungsänderungen werden den Aktionären anlässlich einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 10. März 2022 zur Genehmigung vorgelegt. Die neuen Gesellschaftsorgane werden nach erfolgter Abänderung der Satzung gleichzeitig mit der Vorstellung und Genehmigung der Bilanz des Geschäftsjahres 2021 anlässlich der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 22. April 2022 gewählt.
Um die Gesundheit der Gesellschafter und Mitarbeiter vor der Ansteckung von Covid-19 zu schützen, werden beide Versammlungen gemäß den geltenden Vorschriften ausschließlich mittels Beauftragung eines Bevollmächtigten im Fernverfahren abgehalten.
„Eine angemessene geschlechter- und minderheitenspezifische Vertretung sowie die Aufnahme von jungen Fachexpert/-innen in die Führungsgremien der Bank sind notwendige Schritte, um auch zukünftig innovative Beiträge bei den Unternehmensentscheidungen zu gewährleisten. Es ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Diversifizierung bei der Zusammensetzung der Gremien der Bank. Gleichzeitig wollen wir die Möglichkeiten für die Vertretung von Minderheitsaktionären in den Gesellschaftsorganen fördern“, erklärt der Präsident der Stiftung Südtiroler Sparkasse, Konrad Bergmeister.
„Wir sind von der Wichtigkeit eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses in der Sparkasse überzeugt und wollen die Beteiligung von Frauen in den Leitungs- und Kontrollorganen der Bank fördern. Die Vertretung von Minderheitsaktionären ist nur für börsennotierte Unternehmen gesetzlich vorgesehen; die Initiative, den Wert ihrer Stimme zu festigen und ihren Beitrag nachhaltiger zu nutzen, geht auf den ausdrücklichen Wunsch – im Einvernehmen mit unserem Referenzaktionär – des Verwaltungsrates der Bank zurück. Wir sind überzeugt, dass dies eine wichtige Komponente für das zukünftige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Bank werden kann“, erklärt Sparkasse-Präsident Gerhard Brandstätter.
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