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21 November 2020
Die Sparkasse unterstützt die Familien und Unternehmen, die in den letzten Monaten erfolgten schweren Unwettern in verschiedenen Provinzen Italiens getroffen wurden. Den Inhabern von Darlehen im Zusammenhang mit den zerstörten oder auch teilweise unzugänglichen Gebäuden wird die Möglichkeit gewährt, die Aussetzung der Darlehensraten zu beantragen, und zwar bis zum Wiederaufbau bzw. bis zur Benutzbarkeit oder Wohnbarkeit der erwähnten Liegenschaften. Die Frist für die Inanspruchnahme der Aussetzungen verfällt am 22.07.2021. In der Anlage alle Details laut Verfügung des Zivilschutz-Chefs Nr. 710.
Mit Verfügung des Zivilschutz-Chefs vom 16.11.2019, Nr. 616, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 273 vom 21.11.2019, wurde die Aussetzung der Ratenzahlung eingeführt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 14.11.2019, mit welchem infolge der ab dem 12. November 2019 eingetretenen Unwetterereignisse im Gebiet der Gemeinde Venedig für 12 Monate der Notstand ausgerufen wurde. Mit Beschluss des Ministerrates vom 6.11.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 297 vom 30.11.2020, wurde der Notstand um 12 Monate verlängert. In der Anlage alle Details laut Verfügung des Zivilschutz-Chefs Nr. 616.
Mit Verfügung des Zivilschutz-Chefs vom 12.12.2019, Nr. 621, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 302 vom 27.12.2019, wurde die Aussetzung der Ratenzahlung eingeführt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 21.11.2019, mit welchem infolge der vom 14. Oktober bis zum 8. November 2019 eingetretenen Unwetterereignisse im Gebiet der Metropole Genua und der Provinzen Savona und La Spezia für 12 Monate der Notstand ausgerufen wurde. Mit Beschluss des Ministerrates vom 3.12.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 309 vom 14.12.2020, wurde der Notstand um 12 Monate verlängert.
Mit Verfügung des Zivilschutz-Chefs vom 16.11.2019, Nr. 615, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 274 vom 22.11.2019, wurde die Aussetzung der Ratenzahlung eingeführt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 14.11.2019, mit welchem infolge der vom 19. bis zum 22. Oktober 2019 eingetretenen Unwetterereignisse im Gebiet der Provinz Alessandria für 12 Monate der Notstand ausgerufen wurde. Mit Beschluss des Ministerrates vom 3.12.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 309 vom 14.12.2020, wurde der Notstand um 12 Monate verlängert.
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