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28 Mai 2023
Mit Verfügung des Zivilschutz-Chefs vom 08.05.2023, Nr. 992, deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik gerade vorgenommen wird, wurde die Aussetzung der Ratenzahlung eingeführt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 04.05.2023, mit welchem infolge der ab dem 1. Mai 2023 eingetretenen Unwetterereignisse in den Gebieten der Provinzen von Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna und Forlì-Cesena für 12 Monate der Notstand ausgerufen wurde.
Mit Verfügung des Zivilschutz-Chefs vom 24.05.2023, Nr. 997, deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik gerade vorgenommen wird, wurden „Zusätzliche dringende Zivilschutzmaßnahmen infolge der ab dem 1. Mai 2023 eingetretenen Unwetterereignisse in den Gebieten der Provinzen von Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna, Forlì-Cesena und Rimini“ vorgesehen, auch infolge des Beschlusses des Ministerrates vom 23.05.2023, mit welchem „die Wirkung des Notstandes, der mit Beschluss des Ministerrates vom 04.05.2023 ausgerufen wurde, auf das Gebiet der Provinzen von Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna, Forlì-Cesena und Rimini ausgedehnt wurde, infolge der zusätzlichen und außerordentlichen Unwetterereignisse, die ab dem 16. Mai 2023 eingetreten sind“.
Den Inhabern von Darlehen im Zusammenhang mit den geräumten oder unbewohnbaren Gebäuden oder mit der Verwaltung der Handels- und Wirtschaftstätigkeit, die in diesen Gebäuden durchgeführt wurde, wird die Möglichkeit gewährt, die Aussetzung der Darlehensraten zu beantragen. Es kann entweder die Aussetzung der gesamten Rate oder die Aussetzung des alleinigen Kapitalanteils beantragt werden, und dies bis zur Benutzbarkeit oder Wohnbarkeit der erwähnten Liegenschaften und auf jeden Fall nicht über das Datum des Endes des Notstandes hinaus.
Die Frist für die Inanspruchnahme der Aussetzungen verfällt am 04.02.2024.
Die Aussetzung erfolgt gegen Vorlage einer Selbstbescheinigung über den erlittenen Schaden, die im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 zu erstellen ist. Somit wird die Gesamtlaufzeit des Darlehens um den Zeitraum der Aussetzung verlängert.
Kosten und Auswirkungen der Aussetzung:
Infolge der Aussetzung verlängert sich der Tilgungsplan der Darlehen um einen Zeitraum, der jenem der Aussetzung entspricht.
In der Anlage das entsprechende ABI-Rundschreiben.
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