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Whistleblowing


Die Gruppe Südtiroler Sparkasse bekennt sich zu einer Unternehmenskultur, die auf ethischem Verhalten und verantwortungsbewusster Unternehmensführung basiert, und fördert dementsprechend ein Umfeld, in dem Mitarbeiter dazu ermutigt werden, nicht korrektes Verhalten innerhalb der Unternehmensgruppe zu melden.

Die Gruppe Südtiroler Sparkasse verfügt über ein internes Meldesystem, durch welches Handlungen oder Tatsachen, die einen Verstoß gegen die Bankvorschriften oder ein anderes rechtswidriges Verhalten betreffen, aufgezeigt werden können.

Wer kann einen Verstoß melden?

Im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 10. März 2023 Nr. 24 wurde der Kreis der möglichen Hinweisgeber auf sämtliche Mitarbeiter der Gruppe Südtiroler Sparkasse erweitert einschließlich all jener Personen, die in irgendeiner Funktion die Unternehmen der Gruppe vertreten oder leiten, sowie externe Mitarbeiter/Dritte, die Dienstleistungen für die Gruppe erbringen. Eine Meldung, die eine entsprechende Untersuchung erfordern, kann auch von folgenden Akteuren getätigt werden:

  • Selbständige, externe Mitarbeiter und Mitarbeiter, Freiberufler und Berater, die eine Arbeitsleistung für die Gruppe ausführen;
  • bezahlte oder unbezahlte Freiwillige und Praktikanten;
  • Aktionäre oder Personen mit Verwaltungs-, Management-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen;
  • Lieferanten außerhalb der Unternehmensgruppe.

Die Gruppe Südtiroler Sparkasse verpflichtet sich den Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen, diskriminierendem oder anderweitig unfairem Verhalten, das sich aus der Meldung ergeben könnten, bestmöglich zu schützen und allgemein ein Klima des Respekts gegenüber dem Hinweisgeber zu gewährleisten.

Was kann gemeldet werden?

Als meldungswürdig gelten – im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen – Handlungen oder Tatsachen, die einen „erheblichen“ Verstoß darstellen können, wie z. B. die Nichtbeachtung des Ethik- und Verhaltenskodex und interner Vorschriften, Gesetzesverstöße und die Begehung von Straftaten.

Als Beispiele und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, können sich die Meldungen auf sämtliche Handlungen oder Tatsachen beziehen, die einen Verstoß gegen die internen und externen Regelungen der ausgeübten Tätigkeit (Bankgeschäfte gemäß TUB, Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß TUF sowie Vertrieb von Versicherungsprodukten) darstellen. Die Meldungen können sich auch auf die im Gesetzesdekret 24/2023 vorgesehenen Straftaten, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, jedes andere rechtswidrige Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 sowie jeden Verstoß im Bezug auf das Organisationsmodell des Unternehmens beziehen. Weiters kann sich die Meldung auch auf alle Handlungen oder Tatsachen beziehen, die einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen könnten.

Wie kann man eine Meldung machen?

Dem Hinweisgeber stehen für eine Meldung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:​​​​​​​

  • die dafür eingerichtete E-Mail-Adresse: whistleblowing@sparkasse.it;
  • der Postweg, an die Adresse: „Verantwortlicher Internal Audit, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen“;
  • die spezielle Online-Anwendung für Meldungen, welche eingeführt wurde, um eine vollständige und umfassende Berichterstattung (einschließlich der Funktion “Spracheingabe“) zu ermöglichen, außerdem wird die Meldung verschlüsselt und umfasst auch die Möglichkeit der komplett anonymisierten Meldung;
  • die Anfrage einer Terminvereinbarung oder der Anruf beim Verantwortlichen Internal Audit, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen“ unter der Telefonnummer +39 0471-231258 (ausschließlich für Whistleblowing-Meldungen).